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Die Aufgaben des
Vorstands der Ortsgruppe IGBCE Drewer II

Die Ortsgruppe ist der Vermittler zwischen betriebsbezogenen Anforderungen, ortsbezogenen Interessen und der politischen Interessenvertretung.

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Daher stellen wir euch hier einen Anlaufpunkt zur Verfügung, mit uns in Kontakt zu treten, eure Ideen einfließen zu lassen und euch über Veranstaltungen und Ausflüge zu informieren.

 

Wir wollen dir gern zeigen, wer sich hinter der Ortsgruppe Drewer II verbirgt.

Immerhin betreut die Ortgruppe Drewer II über 700 IG BCE Mitglieder.

 

Wir sind für dich der erste Ansprechpartner vor Ort.

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Der Vorstand der Ortsgruppe Drewer II

Die Ortsgruppen haben in der IG Bergbau, Chemie, Energie eine zentrale Bedeutung. Sie ergänzen die gewerkschaftlichen Aktivitäten in den Betrieben am Ort, um in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen als Gewerkschaft Einfluss zu nehmen.

 

Gleichermaßen wird die IG BCE so auch im persönlichen Umfeld am Wohnort von den Mitgliedern, deren Familienangehörigen und der Öffentlichkeit wahrgenommen und erlebbar. In den Ortsgruppen sind alle Mitglieder, die im Einzugsbereich der Ortsgruppe wohnen, vereint.

 

Berufstätige aus unterschiedlichen Branchen, Auszubildende und Rentner, Arbeiter und Angestellte können sich mit ihren Erfahrungen, Interessen und Fähigkeiten in die örtliche Gewerkschaftsarbeit einbringen.

 

Die Ortsgruppen sind damit die Basis der gewerkschaftspolitischen Willensbildungsprozesse und das Bindeglied zwischen den Mitgliedern innerhalb und außerhalb der Betriebe.

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Die Aufgaben der Ortsgruppen ergeben sich aus der Satzung und der Richtlinie Ortsgruppen.

Die Richtlinie ist der Rahmen, innerhalb dessen jede Ortsgruppe ihre Schwerpunkte unter

 

Berücksichtigung der Interessen der Mitglieder und regionaler Besonderheiten selbst setzen kann. Dabei bestimmen Kreativität und Engagement jedes einzelnen Mitglieds über den Erfolg der Ortsgruppenarbeit.

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Nach § 27 Ziffer 3 der IG BCE-Satzung besteht der Ortsgruppenvorstand in der Regel aus dem Vorsitzenden, den stellvertretende/-n Vorsitzende/-n, dem Kassierer/-in, dem Bildungsobmann/-obfrau, dem Schriftführer/-in, dem Jugendleiter/-in, und den Beisitzern/Beisitzerinnen.


Alle Vorstandsmitglieder haben unabhängig von ihrer Funktion gleiches Rede- und Stimmrecht. Sie haben alle Entscheidungen des Ortsgruppenvorstandes gemeinsam zu vertreten und die Beschlüsse gemeinsam umzusetzen.

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Nach § 27 Ziffer 5 der Satzung hat der Ortsgruppenvorstand unter anderem folgende Aufgaben:
â–  die Mitglieder über die Beschlüsse der Organe und den Inhalt der Gewerkschaftspolitik zu unterrichten;

â–  Mitgliederversammlungen durchzuführen;
â–  Mitglieder zu werben;

â–  jährlich einen Tätigkeits- und Kassenbericht zu erstellen und der Mitgliederversammlung vorzulegen;
â–  an die Mitglieder Informationsmaterial zu verteilen;
â–  den Bezirk bei allen organisatorischen Maßnahmen zu unterstützen;
â–  die satzungsgemäße Beitragszahlung sicherzustellen;
â–  den Bezirk über alle wichtigen Vorgänge in der Ortsgruppe, die die Interessen der Organisation berühren, zu informieren.

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Neben diesen satzungsgemäßen Aufgaben, die den Kern der gewerkschaftspolitischen Aktivitäten in den Ortsgruppen bilden, sind gemäß der Richtlinie Ortsgruppen die folgenden Beispiele selbstverständliche Aufgabenstellungen der Ortsgruppenvorstände:

â–  Ratsuchenden Mitgliedern zu helfen;
â–  Kontaktpflege zu betreiben, die das Zusammengehörigkeitsgefühl fördert, und attraktive Freizeitveranstaltungen für die Mitglieder und deren Angehörige zu organisieren;
â–  Einfluss auf das kommunal-, regional- und gesellschaftspolitische Umfeld zu nehmen;
â–  mit den gewerkschaftlichen Vertrauensleuten und Betriebsräten zusammenzuarbeiten.

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